KOSTEN

WISSENSWERTES ZU DEN KOSTEN DER ANWALTLICHEN TÄTIGKEIT

Unsere Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Gerne erläutern wir Ihnen die Höhe bei einem Gespräch. Wenn Sie die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit nicht aus eigener Tasche zahlen können, sieht das Gesetz die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe vor, wenn die Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg verspricht. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, unter dem Menüpunkt Downloads das Formular über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auszudrucken, zu vervollständigen und unterschrieben mit Belegen an uns zu übersenden. In Strafsachen besteht die Möglichkeit der Pflichtverteidigung. Die Voraussetzungen erörtern wir gleichfalls bei einem Gespräch.

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Unsere Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Gerne erläutern wir Ihnen die Höhe bei einem Gespräch. Wenn Sie die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit nicht aus eigener Tasche zahlen können, sieht das Gesetz die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe vor, wenn die Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg verspricht. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, unter dem Menüpunkt Downloads das Formular über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auszudrucken, zu vervollständigen und unterschrieben mit Belegen an uns zu übersenden. In Strafsachen besteht die Möglichkeit der Pflichtverteidigung. Die Voraussetzungen erörtern wir gleichfalls bei einem Gespräch.